Handel mit Ökopunkten (Sachsen/Sachsen-Anhalt)

Ihr Vorteil in Sachsen-Anhalt

Mit der Ökokonto-Verordnung bietet das Land Sachsen-Anhalt einen Weg, die Eingriffsregelung umzusetzen. Seit 2005 regelt diese Verordnung das Verfahren, die Zuständigkeit, den Handel sowie Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze für die Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu einem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Ökokonto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen. Ziel der Regelung ist es, mehr Freiraum bei der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft zu bekommen.

Das Ökokonto, das der Verrechnung von vorab durchgeführten Kompensationsmaßnahmen über die nachträgliche Zuordnung zu Eingriffen dient, ist damit ein wirksames Hilfsinstrument zur erleichterten Abarbeitung der Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, aber auch der Verfahrensvereinfachung/-beschleunigung.

Hieraus ergeben sich im einzeln in der Praxis viele Vorteile:

• erhebliche Erleichterung bei Bereitstellung von Kompensationsflächen und -maßnahmen im konkreten Planungsverfahren
• Verkürzung von Planungszeiträumen, da zeitaufwendige Suche nach Kompensationsmaßnahmen weitgehend entfällt
• Verringerung von Umsetzungsdefiziten durch vorzeitige Maßnahmendurchführung bzw. Sicherung der Flächenverfügbarkeit
• Vorteile für Natur und Landschaft, da ohne Zeitdruck geeignete (Ökokonto-)Maßnahmen durchgeführt werden können, die zum Zeitpunkt der Anrechnung eine größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreicht haben und entsprechend höher (d. h. Flächen sparender) angerechnet werden können
• verbesserte Abstimmung mit anderen Raumnutzungsansprüchen und Verringerung von Nutzungskonflikten, da Ausgleichsflächen planerisch im Rahmen eines Ökokontos frühzeitig in ein räumliches Gesamtkonzept eingebunden werden können
• Möglichkeit für Landnutzer, durch Handel mit Ökokontoflächen bzw. Ökopunkten ggf. zusätzliches Einkommen zu schaffen.


Welche Flächen sind geeignet?

• Ackerflächen
• intensiv genutztes Grünland
• Monokultur / Nadelwälder
• und Andere
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Wir bringen Sie mit Investoren zusammen!


Welche Vorteile haben Sie als Grundeigentümer?

• Erhalt der Eigentumsrechte an Grund und Boden
• Zahlung für Flächenbereitstellung
• Mitbestimmungsrecht bei Flächengestaltung
• Erhalt des Eigennutzungsrechtes
• Kein eigener Kostenaufwand
• Langfristige ökologische Wertsteigerung Ihrer Fläche

 

Handel mit Ökopunkten (Sachen/Sachsen-Anhalt)

Ansprechpartner: Herr Vornhagen, Tel. (0157) 71478386

Wir bieten den Schlüssel, die Eingriffsregelungen in der Natur Sachsen-Anhalts effizient zu gestalten.